Eine enge Auslegung von Artikel 85

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat entschieden, dass die weite Ausnahme Schwedens von den DSGVO-Vorschriften, die nach Artikel 85 für journalistische Zwecke gewährt wurde, nicht weit genug reicht, um Unternehmen zu erfassen, die den Zugang zu personenbezogenen Daten als kommerzielles Produkt verkaufen. Das am 9. Juli 2026 ergangene Urteil blockiert den Versuch Schwedens, bestimmte Datenverarbeitungspraktiken der vollständigen DSGVO-Prüfung zu entziehen, indem es sie einfach als journalistisch oder redaktionell bezeichnet.

Artikel 85 der DSGVO erlaubt es den Mitgliedstaaten, Ausnahmen für Journalismus, akademische Meinungsäußerung sowie künstlerische oder literarische Äußerungen vorzusehen und anerkennt, dass strenge Datenschutzvorschriften manchmal mit der Meinungsfreiheit kollidieren können. Schweden hatte sich auf diese Vorschrift berufen, um eine weite Ausnahme zu rechtfertigen, auf die sich einige Unternehmen stützten, um ihre DSGVO-Verpflichtungen zu vermeiden. Das Urteil des EuGH zieht eine klarere Grenze: Die Ausnahme schützt echten Journalismus, nicht aber kommerzielle Datenoperationen von der Haftung zu befreien.

Von der redaktionellen Leitlinie zur Paywall

Im Mittelpunkt des Urteils stand ein Unternehmen, das Zugang zu Gerichtsurteilen und damit verbundenen personenbezogenen Daten, Berichten zufolge hinter einer Paywall, verkaufte. Das Unternehmen argumentierte, dass seine Tätigkeit unter die schwedische nationale Ausnahme als Journalismus falle und daher weitgehend außerhalb der Reichweite der DSGVO liege. Der EuGH war anderer Ansicht und stellte fest, dass der Weiterverkauf des Zugangs zu personenbezogenen Daten als Abonnementprodukt nicht automatisch zu einer geschützten journalistischen Tätigkeit wird, selbst wenn das Unternehmen etwas unterhält, das einer redaktionellen Leitlinie ähnelt.

Diese Unterscheidung ist bedeutsam, weil sie einen zuvor abgewiesenen Schadensersatzanspruch in Höhe von 300.000 SEK wieder aufleben lässt. Eine Person, deren personenbezogene Daten im Rahmen der umstrittenen Ausnahme verarbeitet und verkauft wurden, kann diesen Anspruch nun weiterverfolgen, da der rechtliche Schutzschild, auf den sich das Unternehmen berief, vom Gericht eingeschränkt wurde. Das Urteil beseitigt die schwedische Journalismus-Ausnahme nicht vollständig, bedeutet aber, dass die Ausnahme nicht mehr so weit ausgedehnt werden darf, dass sie jedes Geschäftsmodell erfasst, das personenbezogene Daten als durchsuchbare oder käufliche Inhalte verpackt.

Die zentrale Frage, die das Gericht beantworten musste, war täuschend einfach: Reicht es aus, eine redaktionelle Leitlinie zu haben, um ein Datenunternehmen als Journalismus einzustufen? Die Antwort des EuGH legt nahe, dass die tatsächliche Tätigkeit mehr zählt als die Art, wie ein Unternehmen sich selbst beschreibt.

Warum dies über Schweden hinaus Bedeutung hat

Obwohl sich das Urteil unmittelbar auf schwedisches Recht bezieht, gelten Entscheidungen des EuGH zur Auslegung der DSGVO-Vorschriften in der gesamten Europäischen Union. Jeder Mitgliedstaat, der eine ähnlich weite Ausnahme für Journalismus oder redaktionelle Tätigkeit nach Artikel 85 umgesetzt hat, muss nun überdenken, wie weit dieser Schutz reicht. Unternehmen, die aggregierte personenbezogene Daten, Gerichtsakten, Hintergrundüberprüfungen oder ähnliche Paywall-Produkte verkaufen, können nicht länger davon ausgehen, dass die Darstellung ihres Dienstes als Informations- oder redaktioneller Inhalt sie außerhalb der Reichweite der DSGVO hält.

Dies fügt sich in ein breiteres Muster ein, bei dem europäische Gerichte und Aufsichtsbehörden die Durchsetzung gegen Datenbroker und Sekundärdatenmärkte verschärfen. Personenbezogene Daten, die ursprünglich für einen Zweck erhoben oder veröffentlicht wurden, beispielsweise öffentliche Gerichtsakten, werden zunehmend von Zwischenhändlern neu verpackt und weiterverkauft. Aufsichtsbehörden in ganz Europa zeigen eine wachsende Bereitschaft zu prüfen, ob diese Geschäftsmodelle mit dem Datenschutzrecht vereinbar sind, anstatt Ausnahmen einfach hinzunehmen.

Was das für Sie bedeutet

Für alltägliche Nutzer stärkt dieses Urteil einen einfachen, aber wichtigen Punkt: Personenbezogene Daten verlieren ihren rechtlichen Schutz nicht dadurch, dass ein Unternehmen deren Verarbeitung als Journalismus oder redaktionelle Arbeit umetikettiert. Wenn Ihre personenbezogenen Daten, sei es aus einem Gerichtsprotokoll, einem öffentlichen Register oder einer anderen Quelle, als Teil eines kostenpflichtigen Datenprodukts verkauft werden, haben Sie möglicherweise stärkere rechtliche Grundlagen, um diese Verarbeitung anzufechten und Schadensersatz zu verlangen, wenn sie gegen die DSGVO verstößt.

Das Urteil signalisiert Datenbrokern und Aggregatoren in der EU außerdem, dass eine redaktionelle Rahmung allein künftig weder Aufsichtsbehörden noch Gerichte zufriedenstellen wird. Unternehmen, die sich auf Ausnahmen nach Artikel 85 stützen, müssen mit einer genaueren Prüfung rechnen, ob ihre Kernaktivität tatsächlich journalistisch ist oder lediglich kommerzieller Datenwiederverkauf mit einem redaktionellen Etikett.

Wichtige Erkenntnisse

  • Der EuGH hat die schwedische DSGVO-Journalismus-Ausnahme nach Artikel 85 eingeschränkt und entschieden, dass sie nicht für Unternehmen gilt, die personenbezogene Daten hinter einer Paywall verkaufen.
  • Ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 300.000 SEK, der zuvor durch die Ausnahme blockiert war, wurde dadurch wiederbelebt.
  • Eine redaktionelle Leitlinie zu haben, reicht allein nicht aus, um ein kommerzielles Datenunternehmen als Journalismus zu qualifizieren.
  • Die Entscheidung verwendet eine unionsweit geltende Argumentation, was bedeutet, dass andere Mitgliedstaaten mit ähnlichen Ausnahmen mit vergleichbaren rechtlichen Herausforderungen rechnen müssen.
  • Wenn Sie glauben, dass Ihre personenbezogenen Daten unter einer fragwürdigen Ausnahmeregelung weiterverkauft oder verarbeitet wurden, stärkt dieses Urteil die Möglichkeit, eine DSGVO-Beschwerde einzureichen oder Schadensersatz zu fordern.

Da europäische Gerichte weiterhin die Grenzen zwischen Meinungsfreiheitsschutz und kommerzieller Datenausbeutung schärfen, gibt dieses Urteil Verbrauchern ein klareres, schärferes Instrument an die Hand, um gegen Unternehmen vorzugehen, die personenbezogene Daten monetarisieren und sich dabei hinter Ausnahmen verstecken, die für etwas völlig anderes gedacht sind.